Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage bebaute Grundstück in Duisburg

Heinestraße 40 A

47179 Duisburg, Aldenrade

Aktualisiert (Portal): 23.2.2026

Beschreibung

Es handelt sich um ein im Jahr 1986 in Duisburg Walsum-Aldenrade errichtetes, zweigeschossiges Wohnhaus mit Unterkellerung und einer Einliegerwohnung im ausgebauten Dachgeschoss. Straßenseitig befindet sich ein Anbau, der den Zugang zu den beiden Wohnungen ermöglicht. Zudem ist auf dem Grundstück eine grenzständig errichtete Garage vorhanden.Das L-förmig geschnittene Grundstück weist eine Größe von 982 m² auf. Die Wohnfläche der Hauptwohnung beträgt insgesamt ca. 208 m², davon mit Teilflächen im ausgebauten Kellergeschoss. Die Größe der Einliegerwohnung bemisst sich auf ca. 60 m². Die Nutzfläche im Kellergeschoss bemisst sich auf etwa 39 m².Ein Zugang zum Grundstück war nicht möglich; eine Innenbesichtigung konnte nicht durchgeführt werden. Der Baukörper wirkt äußerlich durchschnittlich gepflegt. Ob Bauschäden vorliegen, konnte nicht festgestellt werden. Nach den durch die Gläubigerin vorgelegten Unterlagen wurden in den Jahren 2021 und 2022 umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführtAnsprechpartner:Volksbank in Südwestfalen eG Michaela Thomas Telefon Nr.: 0271 2300-217 E-Mail: michaela.thomas@vbinswf.deKontoverbindung Sicherheitsleistung:ZZJ HammIBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16 LB Hessen-Thüringen, Verwendungszweck: AG Duisburg, Geschäftszeichen, Sicherheit, Datum der Versteigerung

Verfahrensunterlagen

PDF-Dokumente zum Download.

Erwerbsnebenkosten (Schätzung)

Vereinfachte Kalkulation auf Basis des Verkehrswerts. Keine Rechtsberatung.

5/10-Grenze (Mindestgebot)
359.500 €
7/10-Grenze
503.300 €
Grunderwerbsteuer (5 %)
35.950 €
Grundbucheintragung (ca.)
83 €
Zuschlagsgebühr (ca.)
3.595 €
Geschätzte Gesamtkosten
758.628 €

Quellen und Haftung

Die Daten stammen aus dem öffentlichen Justizportal ZVG-Portal . ZVAgent ist kein Amtsgericht und verkauft keine Immobilien.

Alle Angaben ohne Gewähr. Termine, Verkehrswerte und Unterlagen bitte beim zuständigen Amtsgericht prüfen.

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